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Landesoberkasse Baden-Württemberg

 

Die Landesoberkasse Baden-Württemberg (LOK) ist zentrale Landes- und Gerichtskasse. Sie ist Amtskasse für alle Landesdienststellen ohne eigene Kasse. Die Landesoberkasse erledigt ressortübergreifend für ca. 1.700 Behörden, Gerichte, Staatsanwaltschaften und sonstige Dienststellen und Einrichtungen des Landes alle kassentechnischen Arbeiten. Hierzu gehören der Zahlungsverkehr, das Cash-Management, die Buchführung und das Mahnwesen einschließlich der Beitreibung öffentlich-rechtlicher und privat-rechtlicher Forderungen. Die Landesoberkasse erzielt dabei einen durchschnittlichen Geldumsatz von rund 1,2 Milliarden Euro pro Buchungstag.

  • 59 Finanzkassen
  •  9 Universitätskassen
  • 17 andere Amtskassen
  • 421 Zahlstellen sowie Zahlstellen besonderer Art

Als Dienstleister für bilanzierende Landeseinrichtungen übernimmt die Landesoberkasse zusätzlich die Kassengeschäfte für 23 Landesbetriebe und zwei Anstalten des öffentlichen Rechts.

Sitz der Landesoberkasse Baden-Württemberg ist Karlsruhe. Die Kassentätigkeiten für den Justizbereich werden von der Außenstelle in Metzingen wahrgenommen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufgaben und Zuständigkeitsbereiche

Die Landesoberkasse Baden-Württemberg ist Einheitskasse i. S. des § 79 Abs. 2 der Landeshaushaltsordnung sowie Gerichtskasse im Sinne der einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften. In diesen Funktionen erledigt sie ressortübergreifend für Behörden, Gerichte, Staatsanwaltschaften, Schulen und sonstige Dienststellen und Einrichtungen des Landes den Zahlungsverkehr, die Buchführung, das Mahnwesen einschließlich Beitreibung öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Forderungen des Landes, ferner die Geschäfte einer Hinterlegungskasse i.S. der Hinterlegungsordnung und die Verwahrung von Wertgegenständen i.S. der Landeshaushaltsordnung.

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