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Datum:  07.12.2011

Der elektronischen Steuererklärung gehört die Zukunft

Kurzbeschreibung:  Versand der Steuererklärungsvordrucke entfällt ab sofort

Die Steuerverwaltung des Landes Baden-Württemberg stellt ab sofort den Zentralversand der Steuererklärungsvordrucke ein. Das gilt erstmals für die Steuererklärung für das Jahr 2011. „Der Papierversand der Erklärungsvordrucke ist nicht mehr zeitgemäß, teuer und auch nicht umweltfreundlich“, so die Präsidentin der Oberfinanzdirektion Karlsruhe, Andrea Heck.

Die elektronische Steuererklärung setzt sich mehr und mehr durch. Die Steuerverwaltung stellt hierzu kostenlos ihr Verfahren ELSTER zur Verfügung. Viele Bürgerinnen und Bürger nutzen aber auch kommerzielle Steuersoftwareprogramme. Baden-Württemberg nimmt bei den elektronisch abgegebenen Steuererklärungen den Spitzenplatz unter den Flächenländern ein. Der Anteil der elektronisch abgegebenen Erklärungen hat sich in den letzten 6 Jahren um über 25 Prozentpunkte verbessert und beträgt heute rund 33 Prozent. Die Bürgerinnen und Bürger haben aber auch die Möglichkeit, die Steuererklärungsvordrucke elektronisch im Internet auszufüllen und herunterzuladen.

Der zentrale Vordruckversand verursachte in den letzten Jahren einen sehr hohen Aufwand. Die Versendung der Erklärungsvordrucke hat jährlich durchschnittliche Kosten in Höhe von rund 860.000 Euro verursacht. Aufgrund der Vielfalt der mittlerweile für die individuellen Verhältnisse notwendigen Vordrucke wurde deren spezifische Zusammenstellung für den einzelnen Steuerbürger immer schwieriger. Dennoch konnte keine absolute Zielgenauigkeit beim Zentralversand gewährleistet werden. Manche Empfänger haben deshalb die nicht benötigten Papiervordrucke weggeworfen. Die Abschaffung des Versandes der Papiererklärungen trägt somit auch dem Umweltschutz Rechnung.

Mit der Abschaffung des Zentralversands folgt Baden-Württemberg der Mehrheit der Länder. In 12 anderen Bundesländern ist er nicht üblich.

„Wir empfehlen die elektronische Abgabe der Steuererklärung. Sie bietet viele Vorteile. So brauchen z.B. Belege und Bescheinigungen nur auf Anforderung des Finanzamts vorgelegt zu werden. Im Übrigen können, falls ELSTER bereits im Vorjahr genutzt wurde, die Vorjahresdaten übernommen werden“, so die Oberfinanzpräsidentin.

Nähere Informationen hierzu finden Sie unter www.elster.de. Darüber hinaus bietet die Steuerverwaltung die Vordrucke in Kürze auch unter www.fa-baden-wuerttemberg.de elektronisch zum ausfüllen und herunterladen an. Für die Bürger des Landes Baden-Württemberg, die auch zukünftig ihre Steuererklärung auf den amtlichen Papiervordrucken abgeben möchten, werden wie bisher die Vordrucke alsbald in den Finanzämtern sowie in vielen Gemeindeämtern zur Abholung vorgehalten. Eine Übersendung der Vordrucke durch das Finanzamt auf Anfrage des Bürgers ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

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